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Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


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Anwaltskosten - Kosten der anwaltliche Beratung - Honorar von Dr. Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht

Service

Anwaltshonorar - Kosten des Anwalts


Was kostet die anwaltliche Beratung?

Das gesetzliche Gebührenrecht ist kompliziert. Maßgeblich ist zunächst der Auftrag.

Wichtige Kriterien sind: das wirtschaftliche Interesse (Gegenstandswert), Gebührensätze, Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit. Die Gebühren hängen also auch von der individuellen Angelegenheit ab.

Zusätzlich zum Honorar fallen Post- und Telekommunikationskosten, Fahrt- und Abwesenheitsgelder, Hebegebühren und ggf. weitere Auslagen an. Alle Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer.

Nach diesen Bemerkungen werden Sie kaum Ihre Kosten abschätzen können.

Bitte fragen Sie uns!

Sie können die günstigere Vergütung wählen: entweder nach den gesetzlichen Gebührenbestimmungen oder nach einem vereinbarten Stundensatz!

Der Stundensatz beträgt durchschnittlich 150 bis 250 €.

Der Stundensatz von Rechtsanwalt Dr.W. Buerstedde beträgt 200 Euro netto (238 Euro brutto).

Bitte beachten Sie: Grundsätzlich dürfen wir nur in außergerichtlichen Angelegenheiten Vergütungen vereinbaren, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren.

Wie würde eine Rechtsberatung aussehen?

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,...


Sonderpreise für die Errichtung einer


Patientenverfügung,

Betreuungsverfügung,

Bestattungsverfügung,

Vorsorgevollmacht

Pauschal jeweils nur 99 €,
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SIE so wichtig sind.


Beratungs- und Prozsskostenhilfe

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Anwaltskosten zu begleichen, so sollten Sie prüfen, ob Sie Beratungshilfe erhalten können. Hierzu sollten Sie bereits, bevor Sie zum Rechtsanwalt gehen, beim Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen, Beratungshilfe beantragen.

Antrag auf Beratungshilfe mit weiteren Hinweisen.pdf

Bei der Beratungshilfe Stelle des Amtsgericht erhalten Sie dann einen Beratungshilfeschein, wenn Sie nachweisen, dass Sie vermögenslos sind. Zum Nachweis sollten Sie neben Ihrem Personalausweis noch Ihren Mietvertrag, Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbescheid vorlegen.

Nach Vorlage des Beratungshilfescheines und der Zahlung von 10 Euro kann die Rechtsberatung grundlätzlich ohne weitere Kosten erfolgen.

Sollte ein Prozess geführt werden müssen, kann Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Prozesskostenhilfe beantragen.


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

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