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Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


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Ablauf der erbrechtlichen Beratung: Musterfälle

Erbrechtlicher Beratungsbedarf

Herzlichen Glückwünsch!

Ihr "surfen" auf dieser Seite beweist es: Sie nehmen Verwantwortung für Ihre Angehörigen wahr für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über Ihren Nachlass zu befinden.

Die Errichtung von Vorsorgevollmachten und letzwilligen Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) ist meist notwendig, um Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu regeln.

Für die Nachlassgestaltung muß häufig nicht nur das Erbrecht, sondern auch das Gesellschafts- und Steuerrecht beachtet werden. Die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ist daher empfehlenswert.

Bitte beachten Sie, dass Steuerberater häufig nicht in der Lage sind, Fragen des Erbrechts hinreichend zu beantworten. Nichtjuristische Berater - in der Regel auch Steuerberater - können bereits haften, weil sie es unterlassen haben, den Mandanten an einen Rechtsanwalt oder Notar zu verweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5.6.1983 entschieden (Az. IVa ZR 5/83).

Analyse Ihrer Situation

Die Nachlassplanung erfordert die

  • Analyse Ihrer familiären Situation,
  • Anlayse Ihrer wirtschaftlichen Situation,
  • (gegebenefalls auch) Analyse der gesellschaftsrechtlichen Situation,
  • das Abschätzen des wahrscheinlichen Geschehensablaufs,
  • abgestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der letzwilligen Verfügung, wie Änderung des ehelichen Güterstandes,Vorwegerbfolge, Gründung, Änderung und Umwandlung von Gesellschaften, Änderung von Gesllschaftsverträgen, Abschluss von Lebensversicherungen, Adoption, u.a.


Sie können für die Beratungsgesprüche bereits vorab, die wensentlichen Informationen zusammenstellen. Dann lohnt es sich gleich einen Vorsorgeordner oder eine Vorsorgemappe anzulegen. Auf www.vorsorgeordnung.de können Sie konstenfrei einen Vorsorgeordner online anlegen, den Sie dann auch für Ihre Vorsorgeordner zu Hause nutzen könenn.

Testamentsgestaltung


Typische Regelungsfelder eines Testaments oder Erbvertrags:

  • Erbfolge (Erbeinsetzung, Enterbung, Vor- und Nacherbfolge, Ersatzerbfolge)
  • Einzelzuwendungen (Vermächtnisse, Auflagen, Vorausvermächtnisse)
  • Auseindersetzunganordnungen (Teilungsanordnungen, Ausschluss der Auseinandersetzung, Ausgleichspflichten, Gleichstellungsgelder, Auflagen)
  • Pflichtteil (Pflichtteilsanrechnung, Pflichtteilsbeschränkung, Entziehung)
  • Aufhebung früherer Verfügungen von Todes wegen
  • Bestimmungen durch Dritte
  • Testamentsvollstreckung
  • Güterrechtliche Regelungen (Vorbehaltsgut, fortgesetzte Gütergemeinschaft, Kindschaftsrecht, Vormundschaftsrecht)
  • Rechtsgeschäft unter Lebenden (Schenkungswiderruf, Vollmachtserteilung)
  • Bestimmung der Rechtsordnung
  • Steuerliche Regelungen



Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

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