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Erbrechtlicher Beratungsbedarf
Herzlichen Glückwünsch!
Ihr "surfen" auf dieser Seite beweist es: Sie nehmen Verwantwortung für Ihre Angehörigen wahr für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über Ihren Nachlass zu befinden.
Die Errichtung von Vorsorgevollmachten und letzwilligen Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) ist meist notwendig, um Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu regeln.
Für die Nachlassgestaltung muß häufig nicht nur das Erbrecht, sondern auch das Gesellschafts- und Steuerrecht beachtet werden. Die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ist daher empfehlenswert.
Bitte beachten Sie, dass Steuerberater häufig nicht in der Lage sind, Fragen des Erbrechts hinreichend zu beantworten. Nichtjuristische Berater - in der Regel auch Steuerberater - können bereits haften, weil sie es unterlassen haben, den Mandanten an einen Rechtsanwalt oder Notar zu verweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5.6.1983 entschieden (Az. IVa ZR 5/83).
Analyse Ihrer Situation
Die Nachlassplanung erfordert die
Sie können für die Beratungsgesprüche bereits vorab, die wensentlichen Informationen zusammenstellen. Dann lohnt es sich gleich einen Vorsorgeordner oder eine Vorsorgemappe anzulegen. Auf www.vorsorgeordnung.de können Sie konstenfrei einen Vorsorgeordner online anlegen, den Sie dann auch für Ihre Vorsorgeordner zu Hause nutzen könenn.
Testamentsgestaltung
Typische Regelungsfelder eines Testaments oder Erbvertrags: