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Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


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Absicherung des Übergebers bei der Unternehmensnachfolge

Rechtsinfos > Nachfolge für Unternehmen

Unternehmensnachfolge - Sicherung des Übergebers

Vorbereitung der Unternehmensnachfolge

Sie haben über lange Zeit Ihr Unternehmen aufgebaut. Bevor Sie Ihr Lebenswerk aus der Hand geben, ist einiges zu beachten und zu regeln.

Haftungsfreistellung

Haften Sie noch für Firmenkredite? Wäre Ihre Altersversorgung noch sicher, wenn Sie persönlich haften würden?

Unternehmenskontrolle

Gehören Sie schon zum alten Eisen? Oder wollen Sie noch Einfluss auf das Schicksal Ihres Familienunternehmens nehmen und Kontrolle über das Familienvermögen wahren?

Möglich wäre das beispielsweise als Kommanditist oder innerhalb eines Beirats.

Nießbrauch am Unternehmen

Sie können sich den Nießbrauch an Ihrem Unternehmen vorbehalten. Nießbrauch ist am Einzelunternehmen, an Personengesellschaftsanteilen und Kapitalgesellschaftsanteilen möglich.

Beachten Sie: Der Nießbrauch an Betriebsgrundstücken ist eine Nutzungsentnahme und führt zur Realisierung stiller Reserven.

Beachten Sie: Die Finanzverwaltung ist sehr zurückhaltend mit der schenkungssteuerlichen Anerkennung von Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen.

Beachten Sie: Der Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen ist mit allerlei rechtlichen Problemen behaftet.

Versorgungsrenten

Häufig wird die Altersversorgung des ausscheidenden Unternehmers durch Leibrenten oder dauernde Lasten abgesichert.

Nur im Fall einer bilanzunabhängigen dauernden Last ist die Versorgung sichergestellt.

Haben Sie auch an Pflegeleistungen in einem Alters- und Seniorenheim gedacht? Werden diese nicht schon bei der vorweggenommenen Erbfolge berücksichtigt, ist die spätere Absetzung als Sonderausgaben gefährdet.

Aber auch Leibrenten kommen in Frage, auch um nach dem Tod des Unternehmers dessen Ehefrau abzusichern.

Versorgungsleistung - Sonderausgabenabzug möglich?


Das Jahressteuergesetz 2008 schränkt faktisch die Übertragung von GmbH-Anteilen oder Immobilien gegen Versorgungsbezüge ein, weil dann die
Versorgungszahlungen nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

Um das zu verhindern, müssen die Verträge noch vor dem 31.12.2007 geschlossen werden.


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

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