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Pflichtteilsergänzungsanspruch - unerwartet!

Rechtsinfos > Nach dem Tod > Pflichteil

Was Sie über den Pflichtteilsergänzungsanspruch wissen sollten!

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch

Neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch gibt es auch noch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnet sich aus dem "fiktiven" Nachlass, das heißt aus den
zu Lebzeiten des Erblassers getätigten Schenkungen.

Lebzeitige Schenkungen
Ergänzungspflichtige Schenkungen setzen eine Zuwendung ein, die eine Verringerung des Vermögens des Schenkers und eine Bereicherung des Beschenkten bewirkt.
Schenkungen können etwa im Wege der Vorwegerbfolge gemacht worden sein. Auch werden häufig Lebensversicherungen verschenkt.

Anstands- und Pflichtschenkungen sind von der Ergänzungspflicht ausgenommen.

Eine
Pflichtschenkung kann vorliegen:

  • wenn Bedürftige, nahe Verwandte, die keinen rechtlichen Unterhaltsanspruch mehr haben, unterstützt werden sollen
  • wenn jemand, der viele Jahre unentgeltlich im Haushalt mitgearbeitet hat, beschenkt werden soll
  • wenn die Altersversorgung oder der Lebensunterhalt eines langjährigen Lebenspartners gesichert werden


Unter den Begriff
Anstandsschenkung fallen beispielsweise:

  • die gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenke
  • Geschenke unter nahen Verwandten zu Geburtstagen, Hochzeitstagen, Weihnachten oder ähnlichen Gelegenheiten
  • Gastgeschenke
  • Spende zu einer öffentlichen Sammlung

Auskunftsansprüche im Pflichtteilsrecht

Häufig ist es schwierig, den Wert des Nachlasses zu ermitteln.

Da der Pflichtteilsberechtigte am Nachlass nicht beteiligt ist, wird er meist auch keine Kenntnis über Umfang und Wert des Nachlasses haben.

Um dem abzuhelfen, gewährt das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten einen Anspruch auf Auskunft über die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses.

Der Auskunftsanspruch soll dem Berechtigten diejenigen Kenntnisse vermitteln, die er zur Berechnung seines Anspruches benötigt.

Diesem
Auskunftsanspruch muss der Erbe durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses nachkommen.


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

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