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Das "Abschmelzungsmodell" ist unnötig kompliziert und behindert Umstruckturierungen des Unternehmens. 10 bzw. 15 Jahre hängt über das Unternehmen das Damaklosschwert der Erbschaftststeuer.
Die Reform der Erbschaftsteuer begünstigt nahe Familienangehörige, benachteiligt aber entferntere Verwandte insbesondere Lebenspartner. Dies belastet die gewählte zwischenmenschlichen Solidarität.
Die Benachteiligung entferntere Verwandter, Lebenspartnern und Freunden im Erbschaftsteuerecht führt zu "Zwangsgestaltungen" wie der Eheschließung und Adoption, die zahlreiche (oft) auch nicht gewollte Folgen nach sich zieht.
Häufig ist nicht ein Abkömmling, sondern Bruder oder Nichte geeignete Unternehmensnachfolger. Nun besteht die Gefahr, dass diese mit 30 % oder 50 % Schenkungs- oder Erbschaftssteuer belastet werden.
Volkswirtschaftlich kann darüber gestritten werden, ob Angehörige erbschaftsteuerlich bei der Unternehmensnachfolge priviligiert werden sollen, da diese möglicherweise nicht die geeignetesten Nachfolger sind. Allerdings sollte der Blick nicht davor verschlossen werden, dass der Unternehmer sein Unternehmen vor allem auch für seine Abkömmlinge aufbaut.