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Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


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Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde

Service

Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Buerstedde


Wie sähe eine Beratung aus?


Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie vorbei, so vereinbaren wir zunächst ein Beratungsgespräch.

Dabei sammeln wir bereits erste Informationen über Ihre persönlichen Daten und Ihre Vorstellungen über den Inhalt und Zweck der Beratung.

In den ersten Minuten klären wir, ob unsere Kanzlei Ihnen helfen kann und ob Sie uns das Mandat anvertrauen wollen.

Häufig wird es sinnvoll sein, wenn Sie uns vorab Informationen zukommen lassen, wie Unterlagen, die Ihren bisherigen Aufenthaltsstatus dokumentieren, wie Einkommensverhältnis (Gehaltsbescheinigungen, Mietverträge) usw., dann können wir Sie effektiver beraten.

Weitere Hinweise zum Ablauf der Beratung finden Sie auf der Webseite: Beispiele

Beratungsgespräche finden grundsätzlich in unseren Kanzleiräumen statt.

Sollte Ihnen der Besuch unserer Kanzlei nicht möglich sein, führen wir das Beratungsgespräch auch gerne bei Ihnen.

Erst bei Annahme des Mandats wird ein Honorar fällig.

Kosten unserer anwaltlichen Dienstleistung?

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Beratungsgespräch


Senken Sie meinen Stundensatz

und bereiten Sie sich auf unser Beratungsgespräch vor!

  • Nehmen Sie alle notwendigen Unterlagen mit.
  • Notieren Sie Ihre Fragen.
  • Füllen Sie meinen Mandantenbogen (PDF-Datei) aus.



Um Sie bei Ihrer Nachlassgestaltung etwa bei der Errichtung eines Testaments optimal zu beraten, benötige ich in der Regel folgende Informationen:

  • Persönliche Daten (Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtstag, Staatsangehörigkeit) von Ihnen und denjenigen, die Sie bedenken möchten;
  • Ihre Korrespondenzadresse und Wohnsitz;
  • Güterstand sofern verheiratet (gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft);
  • Familienbaum mit der näheren Verwandtschaft;
  • Angaben zu den Vermögensverhältnissen wie Kapitalvermögen, Grundvermögen (ggf. mit Grundbuchauszügen), ausländisches Vermögen, Lebensversicherungen, Schulden, Kunstobjekte, Betriebsvermögen, geschlossene Fonds
  • Sollten Sie einen Vorsorgeordner oder eine Vorsorgemappe haben, können Sie diese auch bereits vor der Beratung in der Anwaltskanzlei abgeben.
  • Sind Sie Mitglied im kostenlosen Vorsorgeordner unter www.vorsorgeordnung.de, so kann Rechtsanwalt Dr. Buerstedde auch die Daten aus Ihrem Online-Ordner zugrundelegen, falls Sie damit einverstanden sind.


Die Angaben sind für eine sachgerechte und optimale Nachlassberatung notwendig.



Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

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