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Rechtsschutzversicherungen
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung. Trägt sie nun die Kosten des Anwalts?
Damit der Anwalt dies beurteilen kann, sollten Sie ihm die Versicherungspolice mitbringen, denn jede Rechtsschutzversicherung ist unterschiedlich.
Regelmäßig wird der Anwalt zunächst versuchen, bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage einzuholen.
Voraussetzung für eine Deckungszusage ist, dass es sich um eine nach den Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen (ARB) um eine versicherte Leistung handelt und dass ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Bei den ARB beginnen schon die Unterschiede, denn es gibt ältere Rechtsschutzverträge, die noch den "ARB 75" oder den "ARB 94" unterliegen.
Welche ARB anzuwenden sind, ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel nicht die besonders wichtige vorbeugende Rechtsberatung im Erbrecht, wie etwa die Beratung bei Errichtung eines Testaments, das Prüfen der Wirksamkeit eines Testaments, der Entwurf eines Testaments oder Beratung beim Pflichtteilsverzichtsvertrag. Das ist zu bedauern.
Rechtsschutzversicherungen können die Kosten für die Beratung eines in Deutschland zugelassenen Anwalts übernehmen, allerdings nur, wenn die Beratung nicht mit einer weiteren kostenpflichtigen Tätigkeit des beauftragten Anwalts einhergeht.
Zu klären ist auch, welche Kosten übernommen werden können, z.B. Kosten für Beratung, Kosten der Bearbeitung, usw.
Rechtschutzversicherungen übernehmen in der Regel Rechtsschutz für:
Beratungs-Rechtsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Notwendig ist eine Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person. Dabei werden Gesetzesänderungen oder Änderung der Rechtsprechung nicht berücksichtigt. Auch eine veränderte wirtschaftliche Situation des Versicherungsnehmers ist unerheblich.
Wird aufgrund eines Rechtsgeschäfts unter Lebenden in Rechtspositionen des Versicherungsnehmers eingegriffen, so liegt regelmäßig ein Versicherungsfall vor.
Mitversichert sind häufig Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder, soweit diese im Haushalt der Eltern leben.
Beachten Sie: Der Versicherungsnehmer bzw. der Anwalt ist verpflichtet, der Rechtsschutzversicherung unverzüglich und vollständig über sämtliche Umstände des Versicherungsfalles zu unterrichten. Andernfalls kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
Hilft Ihre Rechtsschutzversicherung?
Gerne prüfen wir, ob in Ihrem Fall, Ihre Rechtsschutzversicherung einspringt.
Wir übernehmen für Sie die Einholun der Deckungszusage.
Deckungszusage
Für die Einholung der Deckungszusage werden grundsätzlich Gebühren fällig, da es sich um einen eigenen Auftrag handelt. Ein Verzicht auf die Gebühr kommt nur bei ganz einfach gelagerten Fällen in Betracht, denn die Rechtsschutzversicherungen erwarten meist umfangreiche Stellungnahmen zum Sach- und Streitstand. Seitenlange Schriftwechsel sind dabei an der Tagesordnung.
Die Gebühren für die Einholung der Deckungszusage berechen sich nach dem Kostenrisiko, von dem Sie freigestellt werden sollen. Bei einer Forderung von 5.000 €, beläuft sich das Kostenrisiko auf etwa 2800 €. Die Gebühren für die Einholung der Deckungszusage beliefen sich dann auf etwa 200,00 €.
Natürlich können auch Sie die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen.
Links zu Rechtsschutzversicherungen
Weiterfürhende Links zu Rechtschutzversicherungen
Blog zum dem Verhalten von Rechtsschutzversicherungen
http://www.rsv-blog.de/
Testergebnisse zu Rechtsschutzversicherung von der Stiftung Warentest:
http://www.test.de/