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Sterbegeldversicherung - sinnvolle Vorsorge?

Rechtsinfos > Vor dem Tod > Versicherungen

Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherungen werden zur Zeit kräftig umworben, vor allem weil das Sterbegeld der Krankenversicherungen weggefallen ist.

Der Werbespruch lautet häufig: "Sie wollen doch Ihre Lieben nicht auf den Kosten Ihrer Beerdigung sitzen lassen."

Tatsächlich wird Sterben immer teurer: Die Gebühren der Friedhöfe steigen stetig. Selbst einfache Bestattungen kosten meist über 5.000 EUR und dabei ist ein Grabstein nicht mitgerechnet.

Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich im Grundsatz um eine
Kapitallebensversicherung. Versicherte zahlen regelmäßig Beiträge bis zum sogenannten Endalter, meist bis zur Vollendung des 85. Geburtstag. In der Regel wird über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren eingezahlt. Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erhalten dann die Erben (bzw. Begünstigten) die Versicherungssumme.

Grundsätzlich sind jährliche Beitragszahlungen günstiger als monatliche. Die Versicherungsprämie (Beitrag) steigt mit dem Alter des Versicherten. Grundsätzlich ist der Versicherungseintritt noch bis zum 85. Lebensjahr möglich.

Auf eine
Gesundheitsprüfung wird meist verzichtet. Der volle Versicherungsschutz wird aber erst nach einiger Zeit, in der Regeln erst nach 36 Monaten gewährt. Verstirbt der Versicherte vorher, bekommen die Begünstigten meist nur die gezahlten Beiträge zurück.

Meines Erachtens kann auf eine Sterbegeldversicherung verzichtet werden, wenn eine ordentliche Nachlassplanung erfolgt ist.

Dazu gehört in der Regel die Beratung durch einen Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater.

Haben Sie gerade eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und bedauern diese Entscheidung, nutzen Sie Ihr
Widerrufsrecht.

Noch ein Hinweis:
Sterbegeldversicherungen sind nicht Hartz-IV fest, werden also beim entsprechenden Einkommen angerechnet.

Sterbegeldversicherung notwendig?

Sterbegeldversicherung - Ein Beispiel

Häufig lohnt sich keine Sterbegeldversicherung, wie dieses Bespiel verdeutlicht.

Ein 50-Jähriger zahlt für eine Versicherungssumme von 5000 € 35 Jahre lang 17 € monatlich.

Nach der Sterbetafel 2004 des deutschen Statistikamts hat dieser eine durchschnittliche Lebenserwartung von über 28 Jahren. Statistisch würde der 50 Jährige als 78 Jahre alt werden.

Bereits nach 25 Jahren hat er die Versicherungssumme überschritten und dabei wurden die Zinsen und Zinseszinsen nicht mitgezählt!

Viele Versicherte zahlen deutlich mehr in die Versicherung als sie selbst herausholen.

Überlegen Sie sich also zweimal, ob Sie eine Sterbegeldversicherung benötigen.


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

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