Hauptmenü

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


Direkt zum Seiteninhalt

Schenkungsteuer - Achten Sie drauf!

Rechtsinfos > Steuern

Schenkungsteuer!

Schenkungssteuer - zu Lebzeiten Vererben!

Der künftige Erblasser kann bereits zu Lebzeiten sein Vermögen verschenken. Diese Schenkungen unterliegen aber der Schenkungssteuer. Die Schenkungssteuer ist fast identisch mit der Erbschaftssteuer.

Die
vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Schenkung hat viele Vorteile:

  • Reduzierung des Nachlasses und damit Vorbeugung späterer Erbschaftssteuer
  • wiederholte Nutzung der Freibeträge
  • Verringerung des Nachlasses durch Anrechnung von Gegenleistungen kann den Steuerwert reduzieren.
  • Maßgeblich ist der Steuerwert zum Zeitpunkt der Schenkung.


Die
mittelbare Schenkung oder die Kettenschenkung bieten Möglichkeiten, Schenkungssteuer zu reduzieren.

Das Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht sieht Freibeträge für Ihre Angehörigen vor. Zur Höhe der
persönlichen Freibeträge.

Doch es gibt es noch weitere Freibeträge, wie den
Versorgungsfreibetrag oder den Freibetrag für Betriebsvermögen.

Die Nachfolgeplanung sollte - soweit dies dem Willen des Erblassers entspricht - auch die möglichen Freibeträge ausnutzen, um Erbschafts- und Schenkungssteuer zu vermeiden.

Neben den Freibeträgen ist aber auch auf die Steuerbefreiungen zu achten. Beispielsweise können Hausrat, bewegliche Gegenstände, Kunstwerke usw. von der Steuer befreit werden.

Die Zahlung von Schenkungssteuer kann durch zahlreiche Gestaltungen enorm reduziert oder sogar ganz vermieden werden.

Gerne beraten wir Sie, dabei Erbschafts- und Schenkungssteuer zu reduzieren.

Weitere Links zur Erbschafts- und Schenkungsteuer

Weitere Ausführungen zur Erbschafts- und Schenkungsteuer

Das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) kann bei der Auwahl gemeinnützigen Organisationen helfen: es vergibt Spendensiegel für Organisationen, die günstiges Kosten- / Nutzenverhältnis haben.


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü