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Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer wird auch Dummensteuer genannt. Warum? Weil man sie durch geschickte Gestaltungen in der Regel vermeiden, wenigstens aber erheblich reduzieren kann.
Wichtige Grundsätze der Erbschaftsteuer:
Das folgende Schaubild zeigt, welcher Steuersatz bei welchem Vermögen (Bereicherung) und bei welcher Steuerklasse angesetzt wird.
Zuvor jedoch sind die Freibeträge (in EUR) abzuziehen.
Zugewinn
Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft - haben sie also keinen notariellen Ehevertrag geschlossen - hängt die erbschaftssteuerliche Beurteilung davon ab, ob der Überlebende die sog. erbrechtliche Lösung oder die güterrechtliche Lösung wählt.
Für die Erbschaftssteuer muss "leider" der Zugewinn stets konkret berechnet werden, damit dieser von der Bereicherung des Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann.
Eine taktische Ausschlagung kommt hier für die Ehefrau hier also nicht in Betracht, vgl. zur taktischen Ausschlagung als Gestaltungsmittel.
Reform der Erbschaftsteuer!
Die Reform des Erbschaftsteuerrechts führt teilweise zur Entlastung von Erben, vor allem der Kinder (Steuerklasse I), sofern die Verkehrswerte des Grundbesitzes nicht zu einer weiteren Belastung führt.
Entferntere Abkömmlinge und Dritte werden stärker zur Kasse gebeten.
Vor allem ändert sich die Bewertung von Immobilienvermögen. Immobilien werden künftig mit dem Verkehrswert bewertet!
Weiter Hinweis für Unternehmer zur Schenkung- und Erbschaftsteuer .
Erbschaftsteuersätze nach dem Recht bis zum 31.12.2009
| bisheriges Recht |
Ehegatte, Kinder.. |
Geschwister. . |
Lebenspartn er.. |
| Bereicherung in EURO |
Steuerklasse I |
Steuerklasse II |
Steuerklasse III |
| bis zu 52.000 | 7 % | 12 % | 17 % |
| 256.000 | 11 % | 17 % | 23 % |
| 512.000 | 15 % | 22 % | 29 % |
| 5.113.000 | 19 % | 27 % | 35 % |
| 12.783.000 | 23 % | 32 % | 41 % |
Weitere Links zur Erbschafts- und Schenkungsteuer
Weitere Ausführungen zur Erbschafts- und Schenkungsteuer
Erbschaftsteuersätze nach dem 1.1.2010
| künftiges Recht |
Ehegatte, Kinder.. |
Geschwister. . |
Lebenspartn er.. |
| Bereicherung in EURO |
Steuerklasse I |
Steuerklasse II |
Steuerklasse III |
| bis zu 75.000 | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 | 23 % | 35 % | 50 % |