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Unternehmensstiftungen
Wer kennt sie nicht, die großen Unternehmensstiftungen: Alfred Krupp von Bohlen und Halbach Stitung, die Bertelsmann Stiftung, die Ernst-Abbe-Stiftung, die Herbert Quandt Stiftung, die Körber-Stiftung, die Volkswagen-Stiftung?
Unternehmensstiftungen sichern das Überleben des Unternehmens und häufig auch das der Familie.
Mit der Stiftungslösung entfällt die Auszahlung von Anteilen zu Lasten der Liquidität des Unternehmens.
Und nebenbei kann der gute Ruf von Stiftungen vermarktet werden.
Das Stiftungsrecht kennt nicht die "Unternehmensstiftung". Unter dem Begriff verbergen sich vielmehr zwei unterschiedliche Gestaltungen der unternehmensverbundenen Stiftung.
Zum einen ist es die Unternehmensträgerstiftung, die selbst als Stiftung das Unternehmen betreibt.
Zum anderen ist es die Beteiligungsträgerstiftung oder die Kapitalfondsträger-Stiftung. Hier hält die Stiftung eine Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Die Unternehmensbeteiligung sichert der Stiftung meist die Einkünfte zur Verwirklichung des Stiftungszwecks.
Da das Unternehmen in seiner Rechtsform weitergeführt wird, ist die Beteiligung der Stiftung gerade für die Regelung der Unternehmensnachfolge interessant.
Bei der unternehmensverbundenen Stiftung verbleibt das Stiftungsvermögen im Untenehmen; die Unternehmerfamilie erhält nicht das Stiftungsvermögen. Der Vorteil für das Unternehmen liegt darin, dass - in Hinblick auf das Rating - die Eigenkapitalquote verbessert wird.
Stiftung & Co. KG
Stiftung & Co. KG - schon gehört? Komplementärin der Kommanditgesellschaft (KG) ist hier die Stiftung. Die Stiftung führt also die Geschäfte und setzt den Willen des Stifters durch.
Vielleicht kennen sie die Kaufland Stiftung & Co. KG, die Gustav und Grete Schickedanz Holding KG, die Diehl Stiftung & Co. KG oder die K + L Ruppert Zentralverwaltung Stiftung & Co. KG?
Diese Gestaltung hat einige Vorteile: Anders als bei der GmbH & Co. KG gibt es nicht einmal eine Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter. Da die Stiftung auch keine Kapitalgesellschaft ist, gilt für ihre Mitarbeiter nicht das Mitbestimmungsgesetz. Allerdings kann das Betriebsverfassungsgesetz eingreifen.
Doppelstiftung - Stiften im Doppelpack
Die Doppelstiftung vereint die Vorteile der unternehmensverbundenen Stiftung und der Steuervergünstigungen der gemeinnützigen Stiftung.
Zunächst überträgt der Unternehmer Gesellschaftsanteile auf eine steuerbefreite, gemeinnützige Stiftung.
Die Gesellschaftsanteile, welche die Familie absichern sollen, überträgt der Unternehmer auf eine weitere Familienstiftung. Die Familienstiftung übernimmt die Unternehmensführung. Das Stimmrecht der Gesellschaftsanteile der gemeinnützigen Stiftung wird nicht ausgeübt. Daher wird die gemeinnützige Stiftung auch nicht unternehmerisch tätig.
Ein bekanntes Beispiel ist die Robert Bosch Stiftung GmbH. Hier übernimmt nicht die Stiftung die Leitung des Unternehmens, sondern eine an der GmbH beteiligte Robert Bosch Industrie Treuhand Kommanditgesellschaft.
Stiftung als Kreditgeber
Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht am Unternehmen beteiligt ist, kann dem Unternehmen Kredit gewähren. Die Zinsen fließen dann dem Stiftungszweck zu. Allerdings müssen Verzinsung und Sicherung dem Fremdvergleich standhalten.
Zu Bedenken
Stiftungen haben viele Vorteile, aber auch Nachteile, denen es soweit wie möglich vorzubeugen gilt. Eine Stiftung sollte flexibel gestaltet werden, um sich den wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten möglichst einfach anpassen zu können. Haftungsfragen ergeben sich zwischen der Stiftung und ihren Organen bei Pflichtverletzungen. Zu denken ist an die Notwendigkeit, das Stiftungsvermögen zu erhalten, und den Stiftungszweck zu erfüllen. Hier kann auch die Stiftungsaufsicht ins Spiel kommen.
Gerne beraten wir Sie bei der Errichtung einer Unternehmensstiftung.