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Rechtsinfos > Nach dem Tod
Erbengemeinschaften vermeiden!
Erbengemeinschaften - sind zu vermeiden!
Erben mehrere, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Gleichgültig ist dabei, ob die Erben aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (Testament) berufen wurden.
Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes.
Sie endet erst mit der Auseinandersetzung über den gesamten Nachlass oder durch Vereinigung aller Erbteile in der Hand eines Miterben.
Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft (keine Bruchteilsgemeinschaft!).
Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen.
Als vorsichtiger Nachlassplaner sollten Sie die Erbengemeinschaft vermeiden. Warum?
Ein Erbengemeinschaft provoziert geradezu Streit und die Einschaltung von Anwälten, die dann als lachende Dritte den Nachlass verzehren!
Bitte tun Sie Ihren Erben keine Erbengemeinschaft an!
Sind Sie Miterbe, beraten wir Sie gerne.