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Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


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Erbengemeinschaft - Die Auseinandersetzung ist nicht einfach!

Rechtsinfos > Nach dem Tod

Erbengemeinschaften vermeiden!

Erbengemeinschaften - sind zu vermeiden!

Erben mehrere, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Gleichgültig ist dabei, ob die Erben aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (Testament) berufen wurden.

Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes.

Sie endet erst mit der Auseinandersetzung über den gesamten Nachlass oder durch Vereinigung aller Erbteile in der Hand eines Miterben.

Die Erbengemeinschaft ist eine
Gesamthandsgemeinschaft (keine Bruchteilsgemeinschaft!).

Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen.

Als vorsichtiger Nachlassplaner sollten Sie die Erbengemeinschaft vermeiden. Warum?

  • Die Erbengemeinschaft ist ein rechtlich und faktisch schwer zu organisierendes Konstrukt.
  • Die Verwaltung der Erbengemeinschaft geschieht grundsätzlich gemeinsam.
  • Teilweise reicht für die Beschlussfassung die Stimmenmehrheit, teilweise bedarf es der Einstimmigkeit.
  • Es besteht eine Mitwirkungspflicht der Miterben.
  • Probleme tauchen auch bei der Vertretung von einzelnen Miterben auf, insbesondere wenn Minderjährige Mitglieder der Erbengemeinschaft sind.
  • Schwierig ist eine gerechte Verteilung der Nutzen, Lasten und Früchte des Nachlasses.


Ein Erbengemeinschaft provoziert geradezu Streit und die Einschaltung von Anwälten, die dann als lachende Dritte den Nachlass verzehren!

Bitte tun Sie Ihren Erben keine Erbengemeinschaft an!

Sind Sie Miterbe, beraten wir Sie gerne.


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

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