Hauptmenü

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


Direkt zum Seiteninhalt

Testamentsvollstreckung - eine schwieriger aber wichtige Aufgabe!

Rechtsinfos > Nach dem Tod

Testamentsvollstreckung

Plädoyer für die Testamentsvollstreckung!

Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser seine Herrschaft über sein Vermögen mit Hilfe des Testamentsvollstreckers über seinen Tod hinaus ausüben.

Warum Testamentsvollstreckung anordnen?

  • Der Nachlass wird vor ungeeigneten (Minderjährigen) oder böswilligen Erben geschützt.
  • Einem Erben (der überlebende Ehegatte) wird gegenüber anderen Miterben Vorrang eingeräumt.
  • Bei einer Vielzahl von Beteiligten wird die Abwicklung des Nachlasses erleichtert.
  • Zur Sicherung der Unternehmensnachfolge. Durchführung von Bestimmungsvermächtnissen an noch unbestimmte Personen.
  • Ihre Nachlassplanung kann weiterhin durch die verschiedenen Arten der Testamentsvollstreckung gestaltet werden.


Neben der Abwicklungsvollstreckung gibt es die Dauertestamentsvollstreckung, die schlichte Verwaltungsvollstreckung, die Nacherbentestamentsvollstreckung, die Vermächtnis-Testamentsvollstreckung sowie die Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenkreis.

Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers kann Ihnen Sicherheit geben, dass Ihr Nachlass so verteilt wird, wie Sie es vorsehen.

Allerdings kann das Amt des Testamentsvollstreckers - je nach Nachlass - recht mühselig und komplex sein.

Die Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers ist daher sehr wichtig.

Daher sollte auch bedacht werden, ob dem Testamentsvollstrecker eine angemessene Testamentsvollstrecker-Vergütung zugebilligt werden soll.

Vergütung des Testamentsvollstreckers

Da die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers sehr umfangreich sein kann, sollte erwogen werden diesem eine angemessene Vergütung zukommen zu lassen.

Der Erblasser kann in seiner letzwilligen Verfügung eine entsprechende Anordnung treffen.

Gerne beraten wir Sie dabei.

Vergütungsvorschläge des Deutschen Notarvereins: Testamentsvollstreckervergütung.doc


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü