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Rechtsinfos > Nach dem Tod
Testamentsvollstreckung
Plädoyer für die Testamentsvollstreckung!
Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser seine Herrschaft über sein Vermögen mit Hilfe des Testamentsvollstreckers über seinen Tod hinaus ausüben.
Warum Testamentsvollstreckung anordnen?
Neben der Abwicklungsvollstreckung gibt es die Dauertestamentsvollstreckung, die schlichte Verwaltungsvollstreckung, die Nacherbentestamentsvollstreckung, die Vermächtnis-Testamentsvollstreckung sowie die Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenkreis.
Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers kann Ihnen Sicherheit geben, dass Ihr Nachlass so verteilt wird, wie Sie es vorsehen.
Allerdings kann das Amt des Testamentsvollstreckers - je nach Nachlass - recht mühselig und komplex sein.
Die Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers ist daher sehr wichtig.
Daher sollte auch bedacht werden, ob dem Testamentsvollstrecker eine angemessene Testamentsvollstrecker-Vergütung zugebilligt werden soll.
Vergütung des Testamentsvollstreckers
Da die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers sehr umfangreich sein kann, sollte erwogen werden diesem eine angemessene Vergütung zukommen zu lassen.
Der Erblasser kann in seiner letzwilligen Verfügung eine entsprechende Anordnung treffen.
Gerne beraten wir Sie dabei.
Vergütungsvorschläge des Deutschen Notarvereins: Testamentsvollstreckervergütung.doc