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Rechtsinfos > Nach dem Tod
Vor- und Nacherbschaft
Vor- und Nacherbfolge
Wird in einem Testament Vor- und Nacherbschaft angeordnet, führt dies dazu, dass die Vorerbin einigen Beschränkungen unterliegt.
Sie ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Vorerbschaft verpflichtet. Lediglich die Nutzungen (z.B. Zinsen) verbleiben der Vorerben. Der Vorerbe trägt allerdings die gewöhnlichen Erhaltungskosten, wie etwa Zinsen, Versicherungen oder Grundsteuer.
Außerordentliche Lasten kann der Vorerbe aus der Erbschaft bestreiten, z.B. Erblasserschulden, Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Erbschaftssteuer Verfügungsbeschränkungen bestehen insbesondere für Schenkungen, Verfügungen über Grundstücke oder Rechte an Grundstücken sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Vorerben.
Allerdings sind Verfügungen mit Zustimmung des Nacherben möglich.
Geld muss grundsätzlich mündelsicheres angelegt werden. Wertpapier müssen auf Verlangen des Nacherben hinterlegt werden. Über Erbschaftsgegenstände muss der Vorerbe auf Verlangen des Nacherben ein Verzeichnis erstellen. Damit die Nacherben ihre Rechte wahrnehmen können haben diese Auskunftsansprüche gegen den Vorerben.
Allerdings kann der Erblasser den Vorerben von einigen dieser Beschränkungen befreien, sogenannter befreiter Vorerbe.
Vorteile der Vor- und Nacherbschaft:
Nachteile der Vor- und Nacherbschaft:
Anders als bei der Voll- und Schlusserbschaft (Einheitslösung) erwirbt der Nacherbe im Zeitpunkt des Todes des erstversterbenden Gatten eine veräußerliche, pfändbare und vererbliche Anwartschaft. Der Nacherbe kann also das Anwartschaftsrecht wirtschaftlich verwerten.