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Warum - Ziele?

Rechtsinfos > Nachfolge für Unternehmen

Unternehmensnachfolge - warum?

Jezt ist es wider Zeit sich mit der Unternehmensnachfolge zu beschäftigen, da nun drei wichtige Gesetze vorliegen:

  • das neue Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
  • Gesetz zum Erb- und Verjährungsrecht
  • Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG)


Das wesentliche Ziel der
Unternehmensnachfolge liegt darin sicherzustellen, dass das Unternehmen auch nach dem Ausscheiden des Firmenchefs weiter blüht und gedeiht.

Die Ziel kann am besten im Wege der
vorweggenommenen Erbfolge erreicht werden: Entweder stufenweise durch Aufnahme des Unternehmensnachfolgers als Gesellschafter und dem späteren Ausscheiden des Seniors oder durch Betriebsübergabe im Ganzen.

Die Sicherung der
Unternehmensführung sollte durch wenige Hände erfolgen. Zu viele Köche verderben den Brei.

Eine schwerfällige
Erbengemeinschaft muss vermieden werden. Allzu oft führen Erbengemeinschaften zur Zerstücklung des Nachlasses und zur Insolvenz des Unternehmens.

Mit einer geeigneten Ausbildung können Kinder und Enkel für die Nachfolge vorbereitet werden. Auch unerwünschte Nachfolger können durch die vorweggenommene Erbfolge von der Unternehmensführung abgehalten werden.

Durch die Vorwegerbfolge können
Pflichtteilsansprüche vermindert oder vermieden werden. So könnenim Erbfall Liquiditätsschwierigkeiten verringert werden; zumal Erbschaftssteuer und Pflichtteilsansprüche sofort fällig sind.

Pflichtteilsanrechnungen und Pflichtteilsverzichte sind häufig effektive und sinnvolle Maßnahmen.

Weitere allgmeine Hinweise finden Sie auch unter in der Broschüre des BMWi
"Unternehmensnachfolge. Die optimale Planung"
Stand: Februar 2010; Umfang: 100 Seiten; Dateityp: PDF; Dateigröße: 1,1 MB

Ziele der Nachfolgegestaltung

Typische erbrechtliche Ziele der Nachfolgegestaltung


Typische
steuerrechtliche Ziele der Nachfolgegestaltung


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

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