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Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


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Pflegeleistungen - eine besondere Gestaltung!

Rechtsinfos > vorweggenommene Erbfolge

Vorwegerbfolge - Pflegeleistungen

Der Übernehmer kann sich auch verpflichten, den Übergeber zu pflegen, etwa im Alters- und Krankheitsfall.

Pflegeleistungen müssen vertraglich möglichst genau umschrieben werden.

Es sollte darauf geachtet werden, dass der Übernehmer mit der Pflegeverpflichtung nicht überfordert wird.

Grundsätzlich muss der Übernehmer die Pflegeverpflichtung nicht persönlich erfüllen. Die Pflegeleistungen könnten beispielsweise die Ehefrau, die Tochter oder ein Pflegedienst übernehmen.

Typischerweise betrifft die Pflegverpflichtung

  • häusliche Arbeiten, wie Hausreinigung, Einkäufe, Fahrdienste,
  • häusliche Grundpflege.


Beachtet werden sollte, dass sozialrechtliche Ansprüche nicht gefährdet werden.

Zu klären ist zudem, wem ein eventuelles Pflegegeld zustehen soll.

Auch die Pflegeverpflichtung kann durch eine Reallast dinglich abgesichert werden.

Besondere Regelungen sollten für den Fall getroffen werden, dass Pflegeverpflichtungen nicht erfüllt werden.

Veröffentlichung der Pflegenoten

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Wie sieht es dort mit der Pflegequalität aus?

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der gesetzlich erforderlichen Qualitätsprüfungen finden Sie unter:

www.aok-gesundheitsnavi.de

www.pflegelotse.de

www.bkk-pflege.de

www.knappschaft.de



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