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Rechtsinfos > vorweggenommene Erbfolge
Versorgungsleistungen - Rentenleistungen
Der Übergeber bzw. Schenker kann durch Geldleistungen seine Altersversorgung absichern. Das kommt vor allem dann in Frage, wenn der Übergeber nur über eine geringe Rente verfügt.
Leibrente
Bei der Leibrente verpflichtet sich der Übernehmer zur Zahlung einer Rentenleistung in Geld oder sonstigen vertretbaren Sachen an den Übergeber. Die Zahlung der Rentenleistung erfolgt in regelmäßigen Zeitabständen, beispielsweise monatlich, und die Höhe der Rentenleistung bleibt gleich.
Rentenleistungen sind grundsätzlich bis zum Tod des Übergebers oder eines sonstigen Dritten (z.B. der Ehefrau) zu zahlen. Rentenleistungen können auf eine bestimmte Zeit begrenzt werden.
Eine dingliche Sicherung der Rentenleistungen kann durch Reallast oder Rentenschuld, beispielweise in Form einer Grundschuld erfolgen.
Die Vereinbarung kann zu erheblichen ertragssteuerlichen Vorteile führen, sofern noch die frühere Rechtslage gilt. Beim Berechtigten der Leibrente ist nur der geringe Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. Auf der anderen Seite kann der Schuldner der Rente diese (insoweit) als Sonderausgabe abziehen.
Erzielt der Schuldner der Rente erhebliche Einkünfte und der Übergeber nur wenig, kann die Vereinbarung einer Leibrente allerdings auch ertragssteuerlich nachteilig sein.
Dauernde Last
Anders als bei der Leibrente ist die Rentenleistung bei einer dauernden Last nicht fix.
Die Höhe der wiederkehrenden Rentenleistungen kann dem geänderten Bedarf beim Übergeber oder der Leistungsfähigkeit des Übernehmers angepasst werden. Die flexible Anpassungsmöglichkeit kann vor allem dann interessant sein, wenn es sich bei dem Übernehmer um einen jungen Existenzgründer handelt, der noch keine sicheren Einnahmen hat.
Der Übernehmer kann die Versorgungsleistungen in voller Höhe als Sonderausgaben gelten machen. Beim Übergeber sind diese in voller Höhe zu versteuern.
Da der Übernehmer meist kräftige Gewinne erzielt und der Übergeber kaum noch Einkünfte erzielt, ist die dauernde Last eine echte Alternative zur Leibrente.
Die Versorgungsleistung der dauernden Last hat eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren.
Auch die dauernde Last kann im Wege der Reallast durch Eintragung im Grundbuch abgesichert werden.
Sonderausgabenabzug von Versorungsbezügen
Achtung!
Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen bei der Übertragung von Grundbesitz.
Das Jahessteuergeseetzes 2008 schließt nunmehr den Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen bei der Übertragung von Grundbesitzt aus.
Der Sonderausgabenabzug gilt künftig nur noch für einen Zeitraum von 5 Jahren sofern der Übergabevertrag vor dem 31.12.2007 abgeschlossen wurde.