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Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


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Warum Vorwegerbfolge?

Rechtsinfos > vorweggenommene Erbfolge

Vorwegerbfolge

Vorweggenommene Erbfolge - leider ein vernachlässigtes Thema

Ihr Testament ist unter Dach und Fach. Sie fühlen sich erleichtert. Endlich haben Sie diese unangenehme Sache vom Halse und haben noch dazu Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Todes abgesichert.

Geht das Vermögen jedoch erst beim Tod auf die Erben über, kann dies gravierende Nachteile haben:

  • Sie können nicht sicher sein, dass Ihre Angehörigen Ihr Vermögen auch tatsächlich erhalten.
  • Vielleicht ist das Testament unwirksam.
  • Vielleicht verbrauchen die Erben Ihr Vermögen bei kostspieligen Erbstreitigkeiten.
  • Vielleicht pfändet der Staat oder ein Gläubiger das Vermögen vom bedürftig gewordenen oder verschuldeten Angehörigen.
  • Schließlich verdient der Fiskus zu Lasten Ihrer Erben: Denn je mehr der Erbe auf einmal erhält, desto mehr Erbschaftssteuer muss er zahlen.


Diese Nachteile können Sie umgehen, wenn Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen. Schenken Sie jetzt, so haben Sie im Blick, was damit geschieht.

Der Beschenkte finanziert vielleicht seine Existenzgründung oder legt es auf andere Weise gewinnbringend an.

Auch steuerlich macht schenken Sinn, denn Sie können den Steuerfreibetrag alle 10 Jahre erneut ausschöpfen, ohne Schenkungssteuer zu zahlen.

Aber: Verschenken Sie nicht Ihr ganzes Hab und Gut! Halten Sie ausreichende Mittel zurück, um Ihre Altersversorgung zu sichern.

Die vorweggenommene Erbfolge bietet Ihnen dafür steuerlich günstige Möglichkeiten, Ihre Altersversorgung abzusichern.

Wenn Sie Grundstücke, Kapitalvermögen oder Unternehmensteile an Ihre künftigen Erben verschenken, können Sie als Gegenleistung einen Nießbrauch an einem Grundstück, an einem Unternehmensteil vorbehalten. Sie können den Beschenkten verpflichten, Sie im Alter zu pflegen oder an Sie eine Rente zu zahlen.

Die Vorwerbfolge bietet sich auch an, mögliche Probleme des Pflichtteils zu umgehen. Mit der Schenkung kann nämlich gleichzeitig ein entsprechender Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen werden oder zumindest eine Anrechnung der Schenkung auf den Pflichtteil angeordnet werden.

Mit einer gut durchdachten vorweggenommenen Erbfolge können Sie Gutes für sich und Ihre Angehörigen tun; der Fiskus geht dann leer aus.


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

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