Das gesetzliche Gebührenrecht ist kompliziert. Maßgeblich ist zunächst Ihr Auftrag.
Wichtige Kriterien sind: das wirtschaftliche Interesse, Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit. Die Gebühren hängen also auch von der individuellen Angelegenheit ab.
Zusätzlich zum Honorar fallen Post- und Telekommunikationskosten, Fahrt- und Abwesenheitsgelder, Hebegebühren und ggf. weitere Auslagen an. Alle Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer.
Nach diesen Bemerkungen werden Sie kaum Ihre Kosten abschätzen können.
Bitte fragen Sie uns!
Sie können in der außergerlichten Beratung und Vertretung grundsätzlich mit dem Anwälten feilschen. Zur Auswahl gibt es vor allem die gesetzlichen Gebührenbestimmungen nach Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einem vereinbarten Stundensatz!
Der Stundensatz beträgt durchschnittlich 150 bis 350 €.
Der Stundensatz von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde beträgt 261,80 Euro (220 Euro netto).
Für die Erstberatung in Bonn und Bornheim (Roisdorf) nimmt er grundsätzlich 226,10 (190 Euro netto)
Sie können auch die Erbrecht-Hotline nutzen für 3 Euro die Minute unter 0900-10 40 801 aus dem deutschen Festnetz, um direkt beraten zu werden.