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Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerklassen
Steuerklassen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Erben, Vermächtnisnehmer, Beschenkte werden nach ihrem persönlichen Verhältnis zum Erblasser oder Schenker in drei Steuerklassen eingeteilt.
Die Steuerklasse hat zahlreiche Auswirkungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Von ihr hängen die Höhe der Freibeträge, der Steuersatz, das Bestehen sachlicher Steuerbefreiungen und Vergünstigungen bei Mehrfacherwerb ab.
Maßgeblich bei der Einteilung in Steuerklassen ist der Familienstand, der Verwandtschaftsgrad.
Auf Gefühle, Zusammenleben oder sonstige Gründe kommt es nicht an.
Gerne beraten wir bei Ihrer Nachlassgestaltung.
Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerklasse I
| Verhältnis zum Erblasser / Schenker | Steuerklasse |
| Ehegatte, eingetragener Lebespartner | I |
| Kinder (eheliche, nichteheliche, adopitierte) | I |
| Kinder verstorbener (Stief-)Kinder | I |
| Kinder nicht verstorbener (Stief)Kinder | I |
| Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen |
I |
Weitere Links zur Erbschafts- und Schenkungsteuer
Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerklasse II
| Verhältnis zum Erblasser / Schenker | Steuerklasse |
| Eltern und Großeltern bei Schenkungen unter Lebenden |
II |
| Geschwister | II |
| Nichten / Neffen | II |
| Stiefeltern | II |
| Schwiegersohn / Schwiegertochter | II |
| Schwiegermutter / Schwiegervater | II |
| Geschiedener Ehegatte | II |
Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerklasse III
| Verhältnis zum Erblasser / Schenker | Steuerklasse |
| Pflegekinder | III |
| Verlobte | III |
| Partner nicht ehelicher Lebensgemeinschaften |
III |
| Ehegatten von Nichten / Neffen | III |
| Übrige Erwerber | III |
| Stiftungen / Trusts | III |
| Zweckzuwendungen | III |