Hauptmenü

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


Direkt zum Seiteninhalt

Erbschafts- und Schenkungstuer: Steuerklassen

Rechtsinfos > Steuern

Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerklassen

Steuerklassen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erben, Vermächtnisnehmer, Beschenkte werden nach ihrem persönlichen Verhältnis zum Erblasser oder Schenker in drei Steuerklassen eingeteilt.

Die Steuerklasse hat zahlreiche Auswirkungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Von ihr hängen die Höhe der Freibeträge, der Steuersatz, das Bestehen sachlicher Steuerbefreiungen und Vergünstigungen bei Mehrfacherwerb ab.

Maßgeblich bei der Einteilung in Steuerklassen ist der Familienstand, der Verwandtschaftsgrad.

Auf Gefühle, Zusammenleben oder sonstige Gründe kommt es nicht an.

Gerne beraten wir bei Ihrer Nachlassgestaltung.

Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerklasse I

Verhältnis zum Erblasser / Schenker Steuerklasse
Ehegatte, eingetragener Lebespartner I
Kinder (eheliche, nichteheliche, adopitierte) I
Kinder verstorbener (Stief-)Kinder I
Kinder nicht verstorbener (Stief)Kinder I
Eltern und Großeltern bei Erwerben von
Todes wegen
I

Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerklasse II

Verhältnis zum Erblasser / Schenker Steuerklasse
Eltern und Großeltern bei Schenkungen unter
Lebenden
II
Geschwister II
Nichten / Neffen II
Stiefeltern II
Schwiegersohn / Schwiegertochter II
Schwiegermutter / Schwiegervater II
Geschiedener Ehegatte II

Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerklasse III

Verhältnis zum Erblasser / Schenker Steuerklasse
Pflegekinder III
Verlobte III
Partner nicht ehelicher
Lebensgemeinschaften
III
Ehegatten von Nichten / Neffen III
Übrige Erwerber III
Stiftungen / Trusts III
Zweckzuwendungen III

Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü