Steuerklassen bei der Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer - Rechtsanwalt-Erbrecht-Bonn

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Steuerklassen bei der Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer

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Steuerklassen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Erben, Vermächtnisnehmer, Beschenkte werden nach ihrem persönlichen Verhältnis zum Erblasser oder Schenker in drei Steuerklassen eingeteilt.
Die Steuerklasse hat zahlreiche Auswirkungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Von ihr hängen die Höhe der Freibeträge, der Steuersatz, das Bestehen sachlicher Steuerbefreiungen und Vergünstigungen bei Mehrfacherwerb ab.
Maßgeblich bei der Einteilung in Steuerklassen ist der Familienstand, der Verwandtschaftsgrad.
Auf Gefühle, Zusammenleben oder sonstige Gründe kommt es nicht an.
Gerne berate ich Sie bei Ihrer Nachlassgestaltung.
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