Stiftung gründen in Nordrhein-Westfalen - Rechtsanwalt-Erbrecht-Bonn

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Stiftung gründen in Nordrhein-Westfalen

Erbrecht-Infos > Vor dem Tod > Stiftungen
In Nordrhein-Westfalen ist "Stiften" in. Es gibt über 2500 Stiftungen im Land.
Das Land tut einiges, um es Stiftern leicht zu machen.
Bei der Errichtung einer Stiftung bietet Ihnen die jeweilige Bezirksregierung eine kostenlose Beratung an.

Eine selbständige, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts bedarf der Anerkennung durch die Bezirksregierung, in deren Zuständigkeitsbereich die Stiftung ihren Sitz haben soll.
Meist ist es sinnvoll, einen Entwurf des Stiftungsgeschäfts mit Stiftungssatzung der Bezirksregierung zur Vorabprüfung zuzuleiten.
Für das Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung bietet das Land Mustertexte an. Die Mustersatzungen sollten jedoch nicht blind übernommen werden. Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung sollten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein.

Dem Antrag auf Anerkennung als rechtsfähige Stiftung sind jeweils zwei Originalausfertigungen des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung sowie ein Nachweis darüber beizufügen, dass die Stifterinnen und Stifter über das der Stiftung zugesicherte Kapital verfügen können. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn der Inhalt des Stiftungsgeschäfts den Anforderungen des Stiftungsgesetzes entspricht und keine Versagungsgründe (z.B. Gefährdung des Gemeinwohls oder keine dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks) vorliegen.
Nach der Anerkennung ist das zugesicherte Kapital entsprechend den Bestimmungen des Stiftungsgeschäfts in die Stiftung einzubringen.
Bei einer als rechtsfähig anerkannten Stiftung gewährleistet die Bezirksregierung als Stiftungsaufsicht die Erfüllung des Willens der Stifterinnen und Stifter.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Anerkennung Ihrer Stiftung haben, helfen wir Ihnen gerne.
Die Regelungen für Stiftungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Es kann also sein, dass NRW eine Stiftung nicht anerkennt, aber dafür das Land Hamburg. Sie können wählen, wo die Stiftung ihren Sitz haben soll.

Bürgerstiftungen sind heute der am stärksten wachsende Bereich des Stiftungswesens.

Bürgerstiftungen sind meist lokale, selbständige Stiftungen von Bürgern für Bürger.
Ziel einer Bürgerstiftung ist es, Bürger und Unternehmen einer bestimmten Region zu mehr Mitverantwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens zu mobilisieren. Sie ist häufig ein Sammelbecken für Spenden und Zustiftungen.
Es gibt kein allgemein gültiges Modell einer Bürgerstiftung.
Auf die Bürgerstiftung finden die allgemeinen Vorschriften für rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts Anwendung.
Sofern der Zweck der Stiftung kommunal begrenzt ist, handelt es sich um eine kommunale Stiftung. Die Verwaltung und Vertretung kommunaler Stiftungen kann frei in der Stiftungssatzung bestimmt werden.
Den Organen der jeweiligen Gebietskörperschaft obliegt die Verwaltung und Vertretung einer kommunalen Stiftung nur dann, wenn die Satzung einer kommunalen Stiftung keine anderweitige Bestimmung enthält.
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