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Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


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Vorwegerbfolge mit Immobilien - derzeit ein Renner!

Rechtsinfos > vorweggenommene Erbfolge

Vorwegerbfolge: Immobilien

Das derzeitige Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht bewertet Grundstücke sehr günstig.

Das künftige Erbschaftsteuerrecht wird auf die Verkehrswerte zurückgreifen.

Was heißt das für Sie?

Nutzen Sie - sofern Sie dies sowieso erwägen - die Möglichkeit, noch in diesem Jahr Ihr Grundstück "billig" an Ihre künftigen Erben weiterzugeben!

Bei Immobilien bietet sich die vorweggenommene Erbfolge auch aus anderen Gründen an.

Sie schaffen nämlich Klarheit. Sind mehrere Erben oder Erbprätendenten vorhanden, so besteht die Gefahr, dass Ihr Grundstück unter Wert unter den Hammer kommt. Eine Zwangsversteigerung, weil sich die Erben bei der Auseinandersetzung des Nachlasses streiten, sollte möglichst vermieden werden. Dazu bietet sich die lebzeitige Übertragung des Grundstücks an!

Geschieht die Übertragung des Grundstücks 10 Jahre vor Ihrem Tod, so steht dem Beschenkten erneut der Freibetrag zu!

Häufig gibt es der Probleme mit der Gleichstellung der Geschwister, denn meist stellt ein großes Grundstück das wesentliche Eigentum des Erblassers dar.

Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne.

Grundbuchauszug


Sie wollen wissen, wer Eigentümer des Grundstücks ist und welche Belastungen auf dem Grudnstück liegen?

Beantragen Sie einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt (Amtsgericht), wo sich das Grundstück befindet.

Antrag auf Grundbuchauszug - PDF-Datei

Die Gebühren für den Grundbuchauszugbetragen grundsätzlich 10 € für unbeglaubigte Auszüge und 18 Euro für beglaubigte.


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

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