Immobilien bei der vorweggenommenen Erbfolge - um Erbschaftssteuer zu vermeiden! - Rechtsanwalt-Erbrecht-Bonn

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Immobilien bei der vorweggenommenen Erbfolge - um Erbschaftssteuer zu vermeiden!

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Immobilien bei der vorweggenommenen Erbfolge
Das Erbschaftssteuerrecht setzt für Grundstücke grundsätzlich den Verkehrswert an. Was heißt das für Sie?
Bei Immobilien bietet sich die vorweggenommene Erbfolge aus vielen Gründen an.

  • Sie schaffen nämlich Klarheit. Sind mehrere Erben oder Erbprätendenten vorhanden, so besteht die Gefahr, dass Ihr Grundstück unter Wert unter den Hammer kommt. Eine Zwangsversteigerung, weil sich die Erben bei der Auseinandersetzung des Nachlasses streiten, sollte möglichst vermieden werden. Dazu bietet sich die lebzeitige Übertragung des Grundstücks an!
  • Geschieht die Übertragung des Grundstücks 10 Jahre vor Ihrem Tod, so steht dem Beschenkten erneut der Freibetrag zu!
  • Erfolgt die Übertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs, kann der Wert des Nießbrauchs wertmindernd angesetzt werden.
  • Bei der Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer kommt es auf den Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung an. Sollte sich die Immobilie in Bonn befinden, dürfte diese zu einer Wertsteigerung führen, die dann jedoch steuerlich nicht relevant wäre - jedenfalls für die Schenkungs- und Erbschaftssteuer.

Bei der Übertragung sollte auch an die Gleichstellung der Geschwister gedacht werden.
Dabei gibt es vor allem zwei Möglichkeiten: die Gleichstellung sofort - oder im Erbfall.

Immobilie schenken oder vererben?
Nachlassgestaltung mit Grundbesitz
Grundbuchauszug für Grundstücke in NRW
Sie wollen wissen, wer Eigentümer des Grundstücks ist und welche Belastungen auf dem Grundstück liegen?
Dies ist sowohl bei der Vorwergerbfolge als auch bei der Nachlassgestaltung sinnvoll, allein zur Abschätzung des Wertes des Grundbesitzes.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde nimmt am automiatischerten Grundbuch-Abrufverfahren "Internet-Grundbucheinsicht" des Landes NRW teil, und kann daher für Sie kostengünstig einen Grundbuchauszug abrufen.
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