Sie wollen wissen, wer Eigentümer des Grundstücks ist und welche Belastungen auf dem Grundstück liegen?Dies ist sowohl bei der Vorwergerbfolge als auch bei der Nachlassgestaltung sinnvoll, allein zur Abschätzung des Wertes des Grundbesitzes.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde nimmt am automiatischerten Grundbuch-Abrufverfahren "Internet-Grundbucheinsicht" des Landes NRW teil, und kann daher für Sie kostengünstig einen Grundbuchauszug abrufen.