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Bestattungsverfügung - Sorgen Sie vor!

Rechtsinfos > Vor dem Tod

Bestattungsverfügung


Nehmen Sie Ihren Angehörigen im Trauerfall die schwierigen Fragen zur
Art und Weise der Bestattung ab und treffen Sie eine Bestattungsverfügung.

In der
Bestattungsverfügung können Sie Ihre Wünsche für Ihre Bestattung regeln.

Kein gute Idee ist es, die Art und Weise der
Bestattung im Testament zu regeln.
Das Nachlassgericht eröffnet nämlich ein Testament meist nach einigen Wochen.
Dann ist der Verstorbene aber bereits bestattet.

Stattdessen sollte der Erblasser eine Person des Vertrauens durch eine entsprechende Vollmacht ermächtigen, die Beisetzung im gewünschten Sinn vorzunehmen.

Wesentlicher
Vorteil der Bestattungsverfügung ist: Streit zwischen den Hinterbliebenen - häufig zwischen Ehegatten und der Verwandtschaft des Verstorbenen - kann vermieden werden.

Schließlich kann man mit der Bestattungsverfügung seinen letzten Willen auch bei seiner Bestattung verwirklichen.


Anordnungen des Verstorben über die Art und Weise der Bestattung

Eine
Bestattungsverfügung ist für den Totenfürsorgeberechtigten grundsätzlich bindend.

Um den Willen des Verfügungenden durchzusetzen, sollte aus Gründen der Klarheit und Beweisgründen solche Anordnungen schriftlich verfügt werden.

Meist werden Anordnungen über den Ort, Art und Weise der Bestattung getroffen. Beispielsweise wird der Friedhof benannt, eine Feuerbestattung gewählt, ein Priester oder Grabredner benannt, Grabmusik gewählt, eine Grabsteininschrift festgelegt, usw..

Manchmal besteht der Wunsch, auf seinem Grundstück oder in einem Wald beerdigt zu werden. Die ist aber nach dem bislang geltenden Recht grundsätzlich nicht möglich. Eine solche Anordnung könnte also nicht erfüllt werden.

Da sich das Bestattungsrecht ändern könnte, sollte man dennoch solche Wünsche äußern, falls sich das Gesetz ändern sollte.

Dann sollte aber auch geregelt werden, was für den Fall gilt, falls dem Wunsch nicht entsprochen werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Buerstedde berät Sie gerne bei der Errichtung Ihrer Bestattungsverfügung.

Inhalt und Muster einer Bestattungsverfügung


Was gehört in eine fachmännische Bestattungsverfügung? Ein Muster bzw. Beispiel einer Bestattungsverfügung wird hier nicht zur Verfügung gestellt, weil eine solche Verfügung individuell angepasst und nach vorherige Beratung errichtet werden sollte.

  • vollständiger Name und Anschrift des Totenfürsorgeberechtigten
  • vollständige Namen und Anschriften der Personen die im Todesfall benachrichtigt und zur Trauerfrei eingeladen werden sollen (am Besten gleich in einer Excel-Tabelle)
  • Anordnungen über Art und Ort der Bestattung, dazu gehört die Auswahl eines Grabsteins, einer Inschrift auf dem Grabstein
  • Regelungen zur Trauerfreier
  • Hinweis auf Sterbegeldversicherungen, bzw. Bestattungsgelder
  • Hinweis auf Bestattungsvorsorgeverträge
  • Hinweis auf letztwillige Verfügungen


Übertragung der Totenfürsorge auf Dritte


Der Verstorbene kann einem Dritten - also keinen Familienangehörigen - die
Totenfürsorge übertragen. Die Totenfürsorge umfasst dabei alle Fragen der Bestattung, sogar eine Umbettung der Leiche.

Die Übertragung der Totenfürsorge kann formlos geschehen; eine schriftliche Anordnung empfiehlt sich!

Selbst wenn ein Angehöriger enterbt wird, so heißt dies nicht - automatisch - , dass er von der Totenfürsorge ausgeschlossen ist!

Wenn der Verstorbene mit einem Dritten über Jahrzehnte zusammengelebt hat, heißt dies nicht, dass diesem die Totenfürsorge übertragen wurde. Also besteht Handlungsbedarf für alle Lebensgefährten, die ihrem Lebensgefährten die Totenfürsorge übertragen möchten!

Möchte der Dritte sein Recht auf Totenfürsorge gegenüber den Angehörigen sichern, wird er in der Regel vorläufigen Rechtsschutz beantragen müssen; dabei trägt der Dritte die Beweislast für sein Tortenfürsorgerecht.

Totenfürsorge und Angehörige

Hat der Verstorbene keinen mit der Totenfürsorge beauftragt, so obliegt die Totenfürsorge den nächsten Familienangehörigen. Für die Bestattung haben dann die Angehörigen in folgender Reihenfolge zu bestimmen: Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister, Enkelkinder. Demnach geht der Wille des überlebenden Ehegatten, dem der Kinder oder Geschwister vor. Diese Reihenfolge gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Angehörigen enterbt wurden. Allerdings sollte stets geprüft werden, ob nicht mit der Erbeinsetzung eines Dritten, auch diesem die Totenfürsorge anvertraut wurde.

In Nordrhein-Westfalen wurde der Kreis um den eingetragenen Lebenspartner - aber nicht um den Lebensgefährten - erweitert.

Der Verstorbene kann bereits zu Lebzeiten auch die Reihenfolge der Totenfürsorgeberechtigten bestimmen und Angehörigen das Totenfürsorgerecht entziehen.

Ist ein Angehöriger zum Betreuer des Erblassers bestellt, steht ihm das Recht der Totenfürsorge vorrangig zu.

Sind mehrere Angehörige gleichen Grades, zum Beispiel mehrere volljährige Kinder, totenfürsorgeberechtigt, so müssen sie grundsätzlich einstimmig handeln. Ist nur eines der Kinder nicht einverstanden, so kann es sämtliche Entscheidungen blockieren.

Kommt es zu keinem einstimmigen Beschluss, so läuft dies grundsätzlich auf eine ortsübliche Erdbestattung hinaus.

Besteht Streit, so kann über die Ausübung der Bestattungspflicht oder Art und Ort der Bestattung vorm Gericht entschieden werden, hierbei wird aufgrund der Eile meist vorläufige Rechtsschutz notwendig sein.

Versucht ein Angehöriger eine bestimmte Bestattung gegen die Anordnungen des Verstorbenen durchzusetzen, so können die anderen Angehörigen die Durchführung der Anordnungen des Verstorbenen grundsätzlich gerichtlich erzwingen.

Wem übergebe ich meine Bestattungsverfügung?


Die Bestattungsverfügung kann dem Tortenfürsorgeberechtigten übergeben werden; aber auch dem zuständigen Pfarramt, der Friederhofsverwaltung oder einem Bestattungsunternehmen.

Dabei sollte gewährleistet werden, dass die Bestattungsverfügung im Todesfall auch zeitnah aufgewunden wird!


Weiterführende Links:

Infos zur Erdbestattung, Feuerbestattung, usw.

Haben Sie schon eine Bestattungsverfügung errichtet?

Was tun im Todesfall?

Umbettung möglich?

Sterbegeldversicherung

Gute Bestatter: Aeternitas - Verbraucherinitiative Bestattungskultur: Bestatter verpflichten sich zur Einhaltung von festgelegten Qualitätskriterien - schriftlicher Kostenvoranschlag.


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

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