Schenkungs- und Erbschaftssteuer gehört zur Nachlassgestaltung! - Rechtsanwalt-Erbrecht-Bonn

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Schenkungs- und Erbschaftssteuer gehört zur Nachlassgestaltung!

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Nachlassplanung - Gestaltung im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
Rechtsanwälte werden meist nur dann zu Rate gezogen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Bei der Nachlassgestaltung kann ein fachlich kompetenter Berater dem Erblasser und dessen Angehörigen durch vorbeugende Gestaltungen helfen, den Willen des Erblassers zu verwirklichen, spätere Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, die Angehörigen zu versorgen und dabei meist ganz erheblich Erbschafts- und Schenkungssteuer sparen.

Nachlassgestaltung ist in der Regel eine Win-to-Win-Situation. Meist sind alle Beteiligten Gewinner, der (künftige) Erblasser, die Angehörigen und der beratende Anwalt. Das Honorar des Anwalts bleibt häufig unter dem Betrag, der sonst durch die Erbschaftsteuer zu bezahlen wäre, wenn keine Beratung erfolgt wäre.
Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten ermöglicht das Recht der Bundesrepublik zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für den Erblasser und die künftigen Erben.
Dem Erblasser stehen jede Menge Möglichkeiten offen, seinen Willen auch nach seinem Tod durchzusetzen.
Ein Haken ist häufig das Pflichtteilsrecht. Hier sollte mit entsprechenden Gestaltungen vorgebeugt werden.
Bei der Nachlassplanung ist insbesondere an die Vorwegerbfolge zu denken, aber auch an die Möglichkeiten, Betriebsvermögen zu verschenken und zu vererben.
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