Hauptmenü
Rechtsinfos > Vor dem Tod
Infos zur Vorsorgevollmacht
Weißes, schütteres Haar umgibt Ihr Haupt. Tiefe Furchen im Gesicht zeugen von einem langen Leben. Nun ist die Zeit gekommen, für den Fall vorzusorgen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen.
Denn der Ernstfall kann plötzlich durch Unfall, Erkrankung oder schleichend durch Alter und Demenz eintreten. Im Vorsorgefall muss jemand für Sie Entscheidungen treffen. Wer ist dieser jemand?
Wenn Sie niemanden bestimmt haben, so darf weder Ihr Ehepartner, Lebensgefährte noch Ihr Kind für Sie Entscheidungen treffen. Denn ihnen fehlt die rechtliche Befugnis.
Da aber jemand für Sie handeln muss, sorgt der Staat dafür, dass für Sie ein Betreuer bestellt wird. Das Betreuungsverfahren ist aufwendig und kann für die Beteiligten unangenehm sein. Möglicherweise muss ein amtsärztliches Gutachten über Ihre Geschäftsfähigkeit eingeholt werden. Zudem kann die Betreuung mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Die staatliche Betreuung kann man durch umfassende Vollmachten vermeiden.
Mit einer Vorsorgevollmacht gestattet der Vollmachtgeber einem Bevollmächtigten, meist der Sohn oder die Tochter, ihn im Vorsorgefall zu vertreten.
Der Vollmachtgeber bestimmt also selbst, wer ihn vertreten soll. Der Bevollmächtigte hat dann häufig die Aufgabe, Rechnungen zu begleichen, den Haushalt aufzulösen, ein Pflegeheim auszuwählen, ärztlichen Operationen zuzustimmen, usw.
Nicht nur zu Lebzeiten des Vollmachtgebers hat eine Vollmacht Vorteile. Eine Vollmacht, die auch nach dem Tod gilt, eine sog. postmortale Vollmacht, kann für die künftigen Erben erhebliche Erleichterungen und finanzielle Vorteile bringen.
Zu unterscheiden ist die Vollmacht von der Patientenverfügung. Die Patientenverfügung ist ein bindender Wunsch des Patienten an Arzt, Angehörige und Betreuer, wie er im Fall von schweren Erkrankungen und im Sterbestadium behandelt werden möchte.
Wenn Sie sich selbst und Ihren Angehörigen das Leben erleichtern wollen, treffen Sie Bestimmungen für den Vorsorgefall.
Die Weisheit: "Besser zu früh, als zu spät!", trifft hier ins Schwarze, denn im Ernstfall sind Sie nicht mehr in der Lage, wirksame Vollmachten zu erteilen.
Wagen Sie den Sprung - bereiten Sie sich vor auf die Zeit,
wo Sie sich auf andere stützen müssen!
Für die Errichtung einer individuellen Vorsorgevollmacht nehmen wir lediglich ein Pauschalhonorar von 99,00 EUR.
Form der Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich in beliebiger Form erteilt werden: mündlich, schriftlich, beglaubigt oder aber auch notariell.
Eine schriftliche Vollmacht ist aus Beweisgründen dringend zu empfehlen!
Eine notarielle Vollmacht ist beispielsweise dann notwendig, wenn der Bevollmächtigte über Grundstücke verfügen soll.
Eine Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten, welche freiheitsentziehende Maßnahmen oder schwerwiegende Operationen umfasst, muss schriftlich und konkret erteilt werden.