Mit einer Patientenverfügung äußern Sie Ihre Wünsche, wie Sie behandelt werden sollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden.Wer soll wie entscheiden, wenn Sie in ein dauerhaftes Koma fallen und eine Magensonde (PEG) erhalten?
Bestimmen Sie, wie Sie behandelt und sterben möchten!
Nehmen Sie die Entscheidungslast von Ihren Angehörigen!
Wenn Sie zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Buerstedde eine Patientenverfügung errichten wollen, werden Sie eingehend über die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten beraten.
Sie erhalten Beispiele aus dem Leben, mit deren Hilfe Sie Ihren Willen festlegen können. Dann wirdeine für Sie individuell zugeschnittene Patientenverfügung verfasst.
Daher wird Ihnen kein Muster oder Vordruck einer Patientenverfügung einfach aufgedruckt. Sie sollen wissen, was Sie unterschreiben. Sie haben die Wahl, meine Musterverfügungen im Beratungsgespräch zu ändern.
Wir teilen Ihnen mit, wie Sie eine wirksame Patientenverfügung errichten können.
Wichtig ist die Abstimmung der Patientenverfügung mit der Organspendeverfügung.
Siehe hierzu die Empfehlungen der Bundesärztekammer.
Ist ärztlicher Rat bei Errichtung einer Patientenverfügung notwendig?
Sollte ein Arzt bei der Errichtung Ihrer Patientenverfügung konsultiert werden?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt vor allem von der Ausgestaltung Ihrer Patientenverfügung ab.
Errichten Sie Ihre Patientenverfügung für die "Standardfälle", so bedarf es keines ärztlichen Rates, sofern Sie mit den geschilderten Situationen in der Patientenverfügung vertraut sind.
Ärztlicher Rat ist aber dann wichtig, wenn Sie keine allgemeine Patientenverfügung errichten, sondern eine spezielle Verfügung für bestimmte Erkrankungen.
Beispielsweise könnten Sie bei Krebserkrankungen für die verschiedenen Stadien unterschiedlich - detaillierte - Verfügungen treffen. Hier sind ärztliche Fachkenntnisse empfehlenswert.
Sind Patientenverfügungen verbindlich?Patientenverfügungen sind rechtlich verbindlich:
Nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung ist
„die in einer Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Ablehnung einer Behandlung für den Arzt bindend, sofern die konkrete Situation dem entspricht, was der Patient in der Verfügung beschrieben hat, und keine Anhaltspunkte für eine nachträgliche Willensänderung erkennbar sind."