Testament errichten - in welche Form? - Rechtsanwalt-Erbrecht-Bonn

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Testament errichten - in welche Form?

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Testament errichten - in welcher Form?
Testament - welche Form ist für Sie geeignet?
Jeder der testierfähig ist, kann eine letztwillige Verfügung errichten, also ein Testament oder einen Erbvertrag. 
Mit einen Testament oder Erbvertrag kann (und soll) er die gesetzliche Erbfolge ausschließen.

Der letzte Wille kann auf verschiedene Art und Weise formgerecht geäußert werden:

Besonderheiten bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung kann es bei Ausländern geben, wenn das ausländische Erbrecht eine andere Form, z.b. ein drei Zeugentestament vorschreibt.
Die richtige Form des Testaments kann Kosten und Ärger sparen. Das eigenhändige Testament kommt ohne Notar aus - hier entfallen die seit der letzten Reform deutlich gestiegenen Notargebühren.
Das Berliner Testament oder der Erbvertrag können später - nach Versterben eines Beteiligten - möglicherweise nicht mehr geändert werden.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde - Fachanwalt für Erbrecht - berät Sie gerne bei Ihrer Testamentserrichtung und der Wahl der richtigen Form des Testaments.
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Testamentsgestaltung
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