Hauptmenü

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Erbrecht - Bonn-Bad-Godesberg, Bornheim- Testamentsgestaltung, Pfichtteil, Erbauseinandersetzung


Direkt zum Seiteninhalt

Erbschein und Erbscheinsverfahren

Rechtsinfos > Nach dem Tod

Erbschein

Erbschein

Mit dem Tod des Erblassers fällt der Nachlass in die Hände der Erben.

Wenn diese über den Nachlass verfügen wollen, bedürfen sie möglicherweise eine Legitimation - etwa gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt.

Eine solche Legitimation stellt der Erbschein dar. Er stellt jedoch nur eine widerlegbare Vermutung für das Erbrecht des Erben dar.

Der Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.Der Erbschein ist in vielen Fällen entbehrlich.

Da Erbscheinsverfahren mühselig, langwierig und mit Kosten verbunden sein kann, sollten Sie klären, ob Sie überhaupt einen Erbschein benötigen.

Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen, etwa den Alleinerbschein, den Teilerbschein, den gemeinschaftliche Erbschein, den Gruppenerbschein, den Sammelerbschein, den Doppelerbschein, der gegenständlich beschränkte Erbschein, das Hoffolgezeugnis, usw.

Um Kosten zu vermeiden, lassen Sie sich beraten!

Weiterführende Links zum Erbschein

Merkblatt zum Erbschein des Amtsgerichts Bonn

http://www.ag-bonn.nrw.de/service/merk/erb.pdf

Hinweise zum Erbscheinsverfahren:
Erbscheinverfahren/index.php

Erbschaftserteilung in internationalen Erbfällen

Am 1. September 2009 gilt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenhein der freiwilligne Gerichtsbarkeit (FamG) und bringt einige Neuerungen für den Erbschein.

Die
internationale Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte richtet sich nun nach der örtlichen Zuständigkeit.

Nunmehr ist es möglich einen
Erbschein unter Bezeugung der Rechtsnachfolge nach ausländischem Recht zu erteilen.

Früher konnte ein Erbschein nur dann und nur insoweit erteilt werden, wie auf den Erbfall deutsches Recht Anwednung fand. Fand auf den Erbfall ausländisches Recht Anwendung, so war das deutsche Nachlassgericht für die Erteilung eines allgemeienn Erbscheins nicht zuständig.


Fachanwalt fürs Erbrecht in Bonn-Bad Godesberg und Bornheim | kanzlei@gutjur.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü