Wie sieht eine erbrechtliche Beratung in einer Vorsorge- oder Erbrechtssache aus?
Bevor ein Beratungsgespräch vereinbart wird, versucht Rechtsanwalt Dr. Buerstedde mit Ihnen -meist telefonisch- zu klären, ob er Ihnen überhaupt helfen kann, und welche Unterlagen beim Beratungsgespräch erforderlich sind.
Manchmal wird es sinnvoll sein, wenn Sie uns vorab Informationen zukommen lassen, wie Unterlagen, die Ihren bisherigen Aufenthaltsstatus dokumentieren, wie Einkommensverhältnisse (Gehaltsbescheinigungen, Mietverträge) usw., dann können wir Sie effektiver beraten.
Beratungsgespräche finden grundsätzlich in unseren Kanzleiräumen statt.
Sollte Ihnen der Besuch unserer Kanzlei nicht möglich sein, führen wir das Beratungsgespräch auch gerne bei Ihnen.
Erst bei Annahme des Mandats wird ein Honorar fällig.
Für die Erstberatung fällt grundsätzlich ein Honorar von 226,10 Euro an. Grundsätzlich inklusive ist dabei die Zusammenfassung des Gesprächs der Erstberatung.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!