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Bestattungsarten

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Bestattungsarten: von der Erdbestattung bis zum Wahlgrab
Das deutsche Bestattungsrecht kennt verschiedene Arten von Grabstätten, dazu gehören:
  • Reihengrab,
  • Wahlgrab,
  • Urnenreihengrabstätte,
  • Urnenwahlgrabstätte,
  • anonyme Urnenreihengrabstätte
  • Ehrengrabstätte.

Die Erdbestattung - das Begräbnis - ist heute noch beliebt. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof begraben. Eine Bestattung ist auch auf einem genehmigten privaten Friedhof möglich.
Der Verstorbene beziehungsweise der Totenfürsorgeberechtigte kann grundsätzlich frei entscheiden, ob er auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof begraben werden möchte.
Auch wenn das Stadtgebiet in Bestattungsbezirke aufgeteilt wird und damit der Verstorbene in dem Bezirk bestattet werden soll, in dem er seinen letzten Wohnsitz hatte, ist eine Bestattung auch auf anderen Friedhöfen möglich.

Die Bestattung der Aschenreste an den Wurzeln eines Baumes (Baumbestattung) in einem Friedwald ist in Deutschland möglich geworden. Dazu bedarf es einer biologisch abbaubaren Urne, die direkt an der Wurzel des Baumes begraben werden muss.
Die Friedwälder sind für jedermann zugänglich. Der Baum ist nicht als Bestattungsort zu erkennen. Dennoch wird dieser in ein Baumregister eingetragen. Eine Urkunde zum Nachweis des erworbenen Nutzungsrechts wird übergeben. Auch ein Familienbaum kann erworben werden.Vorteil des Friedwaldes ist, dass keine Kosten für die Grabpflege anfallen und der Baum nicht viel kostet im Vergleich zu einem Familiengrab. Die Trauerfeier kann auch im Friedwald erfolgen.

Feuerbestattung 
Jede dritte Bestattung ist mittlerweile eine Feuerbestattung.
Für die Feuerbestattung bedarf es einer Anordnung des Verstorbenen, des Totenfürsorgeberechtigten oder einer einstimmigen Erklärung der Angehörigen. Des Weiteren bedarf es der Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde sowie einer amtlichen Leichenschau.
Bei der Feuerbestattung erfolgt dann zunächst die Einäscherung der Leiche im Krematorium. Danach werden die in einer Urne verschlossenen Aschenreste in die Erde begraben oder anderswo verwahrt.
Die Urne darf nur dann an die Angehörigen ausgehändigt werden, wenn die Bestattung der Asche außerhalb eines Friedhofs vorher genehmigt wurde.
Einige versuchen diese Vorschrift zu umgehen, indem sie eine Beisetzung außerhalb von Deutschland vornehmen, und sich dann dort die Urne aushändigen lassen und dann nach Deutschland zurückfahren. Dieses Verhalten verstößt gegen das deutsche Bestattungsrecht und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zudem droht die Beschlagnahme der Urne durch den Zoll.

Meist werden die Kosten der Kremation dem Bestatter in Rechnung gestellt, der diese dann dem Auftraggeber bzw. Bestattungspflichtigen weiterreicht.
Häufig holt auch das Krematorium den Leichnam beim Bestatter ab. Der Transport durch das Krematorium ist meist günstiger als der Transport durch den Bestatter.

Urnen dürfen auf hoher See nur mit Genehmigung versenkt werden (Seebegräbnis). Auch hier ist ein Verstreuen der Asche nicht erlaubt. Die Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn eine schriftliche Anordnung des Verstorbenen vorliegt.
Wird eine Genehmigung nicht erteilt, kann dagegen gerichtlich vorgegangen werden. Die Seebestattung erfolgt durch eine Reederei. Zeit und Ort der Versenkung der Urne wird vermerkt.

Erbbegräbnisvertrag
Einzelgräber bzw. Wahlgräber werden mit einer Nutzungsgebühr belegt, die jährlich oder im Rhythmus von 10, 20 oder auch 50 Jahren erhoben wird.
Früher gab es jedoch auch Erbbegräbnisse, die nach Zahlung einer einmaligen (hohen) Gebühr erworben wurden. Der Erbbegräbnisvertrag erlaubte eine "unendliche" Nutzung der Grabstätte - bis zur Auflassung des Friedhofs.

Problematisch ist die Praxis der Friedhofsbehörden, nunmehr erneut Gebühren zu erheben, obwohl die Erbbegräbnisverträge fortgelten und nicht einseitig durch Satzungsänderung aufgehoben werden dürften.

Friedwälder im Rhein-Sieg-Kreis
• seit Juni 2011 "FriedWald Lohmar-Heide" (FriedWald GmbH)
geplant: Friedwald in Swisttal-Heimerzheim. In einem 30 Hektar großen Mischwald an der Burg Heimerzheim soll ein sogenannter Friedwald entstehen, betrieben von der Friedwald GmbH.


Bereits zu Lebzeiten kann ein Grab zu einem Festpreis erworben werden, wobei die Dauergrabpflege enthalten sei. Unter fünf verschiedenen Bestattungsarten kann ausgewählt werden.
Zielgruppe seien Menschen, die keine Hinterbliebenen haben oder der Familie weder eine aufwendige und langfristige Grabpflege, noch die Kosten dafür zumuten wollen.
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