Testamente für Lebenspartner - Gestaltungsbedarf! - Rechtsanwalt-Erbrecht-Bonn

Direkt zum Seiteninhalt

Testamente für Lebenspartner - Gestaltungsbedarf!

Erbrecht-Infos > Vor dem Tod > Testamente > Testamente für
Testamente für eingetragene Lebenspartnerschaften
Sie sind Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und haben sich durchgerungen, mit Ihrem Partner ein Testament zu errichten?
Jeder Partner kann für sich ein Einzeltestament errichten, allerdings können die Partner auch ein gemeinsames Testament errichten.
Mit der Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind Sie nur erbrechtlich den Ehegatten gleichgestellt. Insoweit wird auf die Ausführungen zu Ehepartner verwiesen.
Die erbschaftssteuerlichen Regeln wurden zwischenzeitlich nunmehr auch angepasst.

Nicht eingetragene Partner, also die ganz normalen Lebenspartner, sind nicht begünstigt.

Bitte denken Sie auch an den Fall, dass Sie aufgrund Unfalls, Alter oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, letztwillige Verfügungen zu treffen und nicht die Geschäfte in Ihrem Alltag zu bewältigen. Allein um die Verantwortung von Ihren Angehörigen zu nehmen, sollten Sie vorsorgen, mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht.
Zurück zum Seiteninhalt