Hauptmenü
Rechtsinfos > Testamente
Testamentsgestaltung für Eingetragene Lebenspartner
Sie sind Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und haben sich durchgerungen, mit Ihrem Partner ein Testament zu errichten?
Jeder Partner kann für sich ein Einzeltestament errichten, allerdings können die Partner auch ein gemeinsames Testament errichten.
Mit der Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind Sie nur erbrechtlich den Ehegatten gleichgestellt. Insoweit wird auf die Ausführungen zu Ehepartner verwiesen.
Ganz anders sieht es jedoch mit den erbschaftssteuerlichen Regeln aus. die den Lebenspartner benachteiligt.
Sie werden erbschaftssteuerlich wie ein fremder Dritter behandelt. Um hohe Erbschaftsteuern zu vermeiden, sollten Sie jetzt gestaltend tätig werden.
Durch die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren, eröffnen sich weitere erbschaftssteuerliche Vorteile.
Bitte denken Sie auch an den Fall, dass Sie aufgrund Unfalls, Alter oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, letztwillige Verfügungen zu treffen und nicht die Geschäfte in Ihrem Alltag zu bewältigen. Allein um die Verantwortung von Ihren Angehörigen zu nehmen, sollten Sie vorsorgen, mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht.
nur - Lebenspartner
Sie sind nicht-ehelicher bzw. eheähnlicher Lebenspartner und fragen sich, wie Sie Ihrem Partner bzw. Ihre Partnerin versorgen können?
Das Gesetz hilft Ihnen nicht:
Um hohe Erbschaftsteuern zu vermeiden, sollten Sie jetzt gestaltend tätig werden. Verschenken Sie zu Lebzeiten! Verschenken Sie Gegenstände mit einer günstigen steuerlichen Bewertung. Nutzen Sie die Möglichkeit der mittelbaren Schenkung, der Kettenschenkung und der Gestaltung mittels Kapitallebensversicherungen.
Gerne beraten wir Sie dabei, wie Sie Ihren Lebenspartner oder Partner absichern.