Bestattungskosten in Bonn - Wer trägt die Kosten der Bestattung? - Rechtsanwalt-Erbrecht-Bonn

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Bestattungskosten in Bonn - Wer trägt die Kosten der Bestattung?

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Bestattungskosten - wer trägt sie?
Die Kosten der Bestattung tragen die Erben. So ist das im Gesetz geregelt.
Derjenige der die Bestattungskosten voauslagt hat (z.B. der Totenfürsorgeberechtigte), kann diese also grundsätzlich von den Erben zurückfordern. 
Wenn die Übernahme der Bestattungskosten durch die Erben nicht möglich ist, so sind auch hilfsweise die nahen Angehörigen, insbesondere die Ehegatten als Unterhaltspflichtige Schuldner.
Ist die Bestattung von einem anderen vorgenommen und bezahlt worden, so wird dieser häufig von den Erben Ersatz der Kosten verlangen.
Ersetzt werden können grundsätzlich nur die angemessenen Bestattungskosten.

Die Kostentragungspflicht der Erben ist eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB. Die Haftung kann daher in gewissen Fällen auf den Nachlass begrenzt werden, z.B. durch Beantragung einer Nachlassinsolvenz oder durch Errichtung eines Inventars.
Wenn die Erben oder Unterhaltspflichtigen die Kosten der Beerdigung nicht tragen können, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten, § 74 SGB XII. Sollte diese die Kosten bereits beglichen haben, können sie von dem Sozialhilfeträger die Erstattung verlangen.

Bestattungskosten in Bonn und Umgebung

Auch der Pflichtteilsberechtigte trägt seinen Anteil an den Bestattungskosten. Der Pflichtteilsanspruch bezieht sich auf den Nettonachlass nach § 2311 BGB. Auch hier dürfen die Bestattungskosten (Herrichtung des Grabes) vom Aktivnachlass abgezogen werden. Allerding gilt das nicht für die Kosten der Grabpflege. Für die muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich nicht nach seiner Pflichtteilsquote aufkommen.

Relevant werden die Bestattungskosten, vor allem aber auch die Grabpflege bei der Erbschaftssteuer.
Der mit den Grabpflegekosten Belastete darf die Kosten der üblichen Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer steuermindernd ansetzen.

Die Bestattungskosten sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Sie richten sich auch nach den unterschiedlichen Bestattungsarten ( Urne, Wahlgrab, Reihengrab), der Lage und der Ruhefrist (meist zwischen 10 und 40 Jahren).

Weitere Hinweise zu Bestattungskosten gibt es bei dem gemeinnützigen Verein " Aeternitas" aus Königswinter. Sie erstellen regelmäßig Statistiken zum Bestattungsmarkt.

Der Bund der Steuerzahler appelliert an die Stadt Bonn, die Friedhofsgebühren zu senken. Für eine Sargbestattung zahlte man 3.900 Euro im Jahre 2012, für eine Urnenbestattung 1.470 Euro. Der Landesdurchschnitt liege jedoch bei 2.683 bzw. 1.077 Euro. Der Bund der Steuerzahler (www.steuerzahler-nrw.de) hat die Friedhofsgebühren verglichen.

Kosten der Bestattung, also der Erwerb eines Grabes für 15 Jahre, in Bonn:

Neue Gebührenordnung 2016 - ab 22. Dezember 2016
Reihengrab: 89 Euro pro Jahr 
Wahlgrab 104,29 pro Jahr
Kinderreihengrab: 52 Euro pro Jahr
pflegefreies Reihengrab: 117,17 Euro pro Jahr
Reihengrabkammer: 456,72 Euro pro Jahr

Kosten sinken lediglich bei Bestattung:
im Kolumbarium: 209 Euro pro Jahr
im Urnenwahlgrab 257 Euro pro Jahr

  • Sargwahlgrab: 2.158,96 Euro
  • Sargreihengrab: 1.933,05 Euro
  • Urnenwahlgrab: 1.233,51 Euro
  • Urne anonym: 1.552,80 Euro
  • Urne Friedhain: 1.552,80 Euro
  • Urne pflegefreies Urnenreihengrab: 1.552,80 Euro.




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