Sterbegeldversicherungen werden von Versicherungen umworben, vor allem, weil das Sterbegeld der Krankenversicherungen weggefallen ist. Der Werbespruch lautet häufig: "Sie wollen doch Ihre Lieben nicht auf den Kosten Ihrer Beerdigung sitzen lassen."
Doch die Kirche sollte man im Dorf lassen. Bestattungen kosten meist zwischen 5.000 und 10.000 Euro und fast immer ist ausreichend Nachlass vorhanden. Diejenigen künftigen Erblasser, die nicht genügend Nachlass haben, dürften das Geld dringender für sich selbst benötigen, als für eine Sterbegeldversicherung.
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich im Grundsatz um eine
Kapitallebensversicherung. Versicherte zahlen regelmäßig Beiträge bis zum sogenannten Endalter, etwa bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres.
Allerdings fließt nur ein Teil der Versicherungsbeträge in den Sparanteil, den die Anbieter verzinsen, der Rest ist für den Risikoschutz und die Verwaltungskosten.
Meist wird über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren eingezahlt. Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erhalten dann die Erben (bzw. Begünstigten) die Versicherungssumme.
Meist kann auf eine Sterbegeldversicherung verzichtet werden, insbesondere bei einer ordentlichen Nachlassplanung. Hier kann auch geregelt werden, wer die Bestattungskosten zahlen soll. Haben Sie gerade eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und bedauern diese Entscheidung, nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht.
Noch ein Hinweis: Sterbegeldversicherungen sind nicht Hartz-IV fest, werden also beim entsprechenden Einkommen angerechnet.