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Testamentsvollstreckung in Bonn

Erbrecht-Infos > Nach dem Tod
Plädoyer für die Testamentsvollstreckung!
Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser seine Herrschaft über sein Vermögen mit Hilfe des Testamentsvollstreckers über seinen Tod hinaus ausüben.

Warum Testamentsvollstreckung anordnen?
  • Vermeidung einer Erbauseinandersetzung durch Miterben
  • Der Nachlass wird vor ungeeigneten (Minderjährigen) oder böswilligen Erben geschützt.
  • Einem Erben (zum Beispiel dem überlebenden Ehegatte) wird gegenüber anderen Miterben Vorrang eingeräumt.
  • Bei einer Vielzahl von Beteiligten wird die Abwicklung des Nachlasses erleichtert.
  • Zur Sicherung der Unternehmensnachfolge. Durchführung von Bestimmungsvermächtnissen an noch unbestimmte Personen.
  • Ihre Nachlassplanung kann weiterhin durch die verschiedenen Arten der Testamentsvollstreckung gestaltet werden.

Neben der Abwicklungsvollstreckung gibt es die Dauertestamentsvollstreckung, die schlichte Verwaltungsvollstreckung, die Nacherbentestamentsvollstreckung, die Vermächtnis-Testamentsvollstreckung sowie die Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenkreis.
Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers kann Ihnen Sicherheit geben, dass Ihr Nachlass so verteilt wird, wie Sie es vorsehen.
Allerdings kann das Amt des Testamentsvollstreckers - je nach Nachlass - recht mühselig und komplex sein.
Die Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers ist daher sehr wichtig.

Vergütung des Testamentsvollstreckers
Da die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers sehr umfangreich sein kann, sollte erwogen werden, diesem eine angemessene Vergütung zukommen zu lassen. Im Testament kann festgelegt werden, ob und welche Vergütung der Testamentsvollstrecker erhalten soll.
Gerne beraten wir Sie dabei.
Vergütungsvorschläge des Deutschen Notarvereins:

Testamentsvollstrecker abberufen
Zuweilen ist der Testamentsvollstrecker nicht kompetent und sollte abberufen werden. Dies kann aus wichtigen Gründen geschehen.
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