Erwerbslose (Sozialhilfeempfänger, ALG-II-Empfänger, Verschuldete) erhalten häufig Unterstützung durch den Staat, da diese selbst nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Erbt ein Erwerbsloser nun Vermögen, so besteht die Gefahr, dass die Sozialhilfeträger oder sonstige Gläubiger, auf das ererbte Vermögen zurückgreifen (Sozialhilferegress).
Dies ist selten im Interesse des Erblassers, der das Wohlergehen des Begünstigten sichern wollte.
Die Nachlassregelung muss so getroffen werden, dass dem Erwerbslosen die Erträgnisse aus dem Nachlass zufließen, aber der Vermögensbestand nicht gepfändet werden kann.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich viele Rechtsanwälte - unter dem Schlagwort "
Behindertentestament" - die Köpfe zerbrochen; jedoch mit einigen sehr ansehnlichen Ergebnissen: wie Vor- und Nacherbschaft mit verschiedenen Modifizierungen oder Lösungen mit
Vermächtnissen und Auflagen.
Aber auch Stiftungen - wie
Familienstiftungen - und lebzeitige Verfügungen sind hervorragende Instrumente die Ziele des Erblassers zu erreichen.