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Behindertentestament
Behinderte erhalten häufig Unterstützung durch den Staat, da diese die mit der Behinderung zusammenhängenden Kosten häufig nicht allein tragen können.
Erbt der Behinderte nun Vermögen, so besteht die Gefahr, dass die Sozialhilfeträger auf das ererbte Vermögen zurückgreifen.
Dies ist nicht im Interesse des Erblassers, der vielmehr das Wohlergehen des Begünstigten sichern wollte.
Die Nachlassregelung muss so getroffen werden, dass dem Behinderten die Erträgnisse aus dem Nachlass zufließen, aber der Vermögensbestand nicht gepfändet werden kann.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich viele Rechtsanwälte die Köpfe zerbrochen; mit einigen sehr ansehnlichen Ergebnissen.
Diese reichen von der Vor- und Nacherbschaft mit verschiedenen Modifizierungen zu Lösungen über Vermächtnisse und Auflagen.
Die zahlreichen Gestaltungen für die Sondersituation von Behinderten haben dazu geführt, dass man nun vom "Behindertentestament" spricht.
Aber auch Stiftungen, etwa Familienstiftungen, und lebzeitige Verfügungen sind hervorragende Instrumente.
Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung Ihres Behindertentestaments.